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Nutzungsbedingungen ​

INFO

Dies ist eine unverbindliche Informationsübersetzung. Im Zweifel ist die englische Version maßgeblich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen ​

Zuletzt aktualisiert: 14/04/2026

Parteien: Mammouth AI SAS („Mammouth“, „wir“) und der bei der Anmeldung angegebene Kunde (der „Kunde“).

Mit der Anmeldung oder dem Abschluss eines Bestellformulars akzeptiert der Kunde diese Nutzungsbedingungen (die „Vereinbarung“).

1. Zweck und Vertragsdokumente ​

Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugang zur Plattform und zu den APIs von Mammouth sowie deren Nutzung (die „Dienste“).

Die Vereinbarung besteht in folgender Rangfolge aus: (1) dem Bestellformular / der Abonnementseite, (2) diesen Nutzungsbedingungen, (3) dem Auftragsverarbeitungszusatz (DPA), (4) der Datenschutzerklärung, (5) der Richtlinie zur zulässigen Nutzung (AUP), (6) der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Bei Widersprüchen ist die oben genannte Reihenfolge maßgeblich.

2. Wichtige Definitionen ​

BegriffDefinition
NutzerEine vom Kunden zur Nutzung der Dienste berechtigte Person.
KundendatenAlle Daten, die über die Dienste für den Kunden und die Nutzer gespeichert oder verarbeitet werden (einschließlich personenbezogener Daten).
KontoinformationenZu den Kontoinformationen gehören personenbezogene Nutzerdaten (wie Namen, Pseudonyme, Passwörter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen), Kundeninformationen (wie Abrechnungsinformationen, Nutzungskontingente oder -limits) sowie die Kommunikation zwischen dem Kunden (oder einem Nutzer) und dem Mammouth-Support.
UnterauftragsverarbeiterEin von Mammouth beauftragter Anbieter, der Kundendaten verarbeiten kann (aufgeführt auf der Seite zu Unterauftragsverarbeitern).
Dienste externer AnbieterExterne Dienste, die Mammouth zum Betrieb der Dienste nutzt (z. B. Anbieter von Modellen) oder die der Kunde aktiviert.
NutzungsdatenInformationen über die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Dienste sowie zugehöriger Systeme und Technologien (einschließlich Informationen über die Nutzung verschiedener Funktionen durch den Kunden und die Nutzer sowie daraus abgeleitete Analyse- und Statistikdaten, Namen von Assistenten und Kurzbeschreibungen). Nutzungsdaten enthalten keine Nutzerinhalte, außer Nachrichten an den Mammouth-Support.

3. Abonnement, Laufzeit und Verlängerung ​

Der Zugang erfolgt über ein im Bestellformular festgelegtes Abonnement (der „Abonnementplan“) mit einer dort vereinbarten Abonnementlaufzeit. Sofern nichts anderes angegeben ist, verlängert sich das Abonnement automatisch um denselben Zeitraum, wenn keine der Parteien vorher kündigt. Mammouth kann die Dienste aktualisieren, sofern dadurch der aktuelle Plan nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4. Zugang und Support ​

Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren gewährt Mammouth ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Dienste für die internen Geschäftszwecke des Kunden und durch dessen Nutzer zu verwenden. E-Mail-Support von Montag bis Freitag: [email protected]

5. Unzulässige Nutzung ​

Der Kunde darf nicht (und darf anderen nicht gestatten): (i) die Dienste weiterzuverkaufen, zu vermieten oder unterzulizenzieren; (ii) Planlimits zu umgehen; (iii) Sicherheitsmaßnahmen zu manipulieren oder unbefugten Zugriff zu versuchen; (iv) Reverse Engineering durchzuführen; (v) gegen Gesetze, Rechte Dritter oder die AUP zu verstoßen; (vi) die Dienste zum Aufbau eines Konkurrenzangebots zu verwenden; (vii) Schadsoftware einzuschleusen, die Dienste zu überlasten oder zu stören. Jeder Nutzer muss eigene, nicht mit anderen geteilte Zugangsdaten verwenden. Der Kunde bleibt für die Aktivitäten seiner Nutzer verantwortlich.

6. Personenbezogene Daten und Vertraulichkeit ​

  • Rollen: Der Kunde ist Verantwortlicher; Mammouth handelt bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten als Auftragsverarbeiter.
  • DPA: Für diese Verarbeitung gilt der DPA von Mammouth gemäß der DSGVO.
  • Datenschutzerklärung: Sie beschreibt transparent die Verarbeitung durch Mammouth.
  • Integrationen von Drittanbietern und externe Integrationen: Wenn der Kunde Integrationen von Drittanbietern (einschließlich Modellanbietern) aktiviert, können Daten entsprechend deren Funktionalität an diese übermittelt werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass diese Übermittlungen den geltenden Gesetzen entsprechen.
  • Nicht strukturierte personenbezogene Daten. Der Kunde kann personenbezogene Daten an Mammouth senden. Standardmäßig gelten personenbezogene Daten, die über eine Mammouth-Anwendung oder per API an Mammouth übermittelt werden, als nicht strukturierte personenbezogene Daten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung nicht strukturierter personenbezogener Daten, die der Kunde oder ein Nutzer in die Dienste von Mammouth hochlädt, den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht.
  • Vertraulichkeit: Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei und verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung der Vereinbarung. Offenlegungen gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten professionellen Beratern sowie gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen sind zulässig.

7. Geistiges Eigentum ​

  • Kundendaten: Bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt Mammouth eine beschränkte Lizenz ein, Kundendaten zu hosten, zu verarbeiten, zu sichern und zu betreiben, um die Dienste bereitzustellen.
  • Feedback des Kunden: Mammouth darf es uneingeschränkt zur Verbesserung der Dienste verwenden.
  • Nutzungsdaten: Mammouth darf (i) Nutzungsdaten intern für geschäftliche Zwecke erfassen, analysieren und anderweitig verarbeiten, unter anderem zu Sicherheits- und Analysezwecken, zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Dienste sowie für sonstige Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit den Diensten oder anderen Produkten und Dienstleistungen von Mammouth, und (ii) Nutzungsdaten im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit ausschließlich in zusammengefasster und/oder anonymisierter Form offenlegen, sodass der Kunde und seine Nutzer nicht identifiziert werden können.
  • Geistiges Eigentum von Mammouth: Die Plattform, Software, Dokumentation, Marken und sämtliche Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum von Mammouth. Über die oben genannte Nutzungslizenz hinaus werden keine Rechte eingeräumt.

8. Gebühren, Zahlungen und Steuern ​

Die Gebühren sind im Bestellformular festgelegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, gilt:

  • Abrechnung im Voraus zu Beginn jedes Zeitraums;
  • automatische Verlängerung zu den dann geltenden Preisen;
  • keine Rückerstattung für angebrochene Zeiträume;
  • einige Funktionen sind nutzungsabhängig (eine Überschreitung kann ein Upgrade erfordern oder eingeschränkt werden).
  • Bei Nichtzahlung kann Mammouth den Zugang sperren.
  • Der Kunde zahlt die anfallenden Steuern.

9. Gewährleistungen ​

  • Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei bestätigt, dass sie zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist und dadurch keine anderen Verpflichtungen verletzt.
  • Gewährleistungen von Mammouth. Während der Abonnementlaufzeit gewährleistet Mammouth, dass: (a) die Dienste im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktionieren; und (b) die Vereinbarung angemessene Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten vorsieht. Verletzt Mammouth diese Gewährleistungen und benachrichtigt der Kunde Mammouth innerhalb von 30 Tagen, wird Mammouth entweder (i) die Dienste korrigieren oder (ii) die Vereinbarung beenden und nicht verbrauchte Gebühren erstatten.
  • Gewährleistungen des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er: (a) über die Rechte und Einwilligungen verfügt, die Mammouth zur Verarbeitung der Kundendaten benötigt; (b) die Dienste rechtmäßig und im Einklang mit dieser Vereinbarung nutzt; und (c) die Bedingungen aller externen Dienste einhält, die er mit Mammouth verbindet.
  • Haftungsausschluss. Sofern oben nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, werden die Dienste und die Dokumentation „wie besehen“ bereitgestellt. Mammouth schließt alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich Nichtverletzung von Rechten Dritter, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Richtigkeit oder unterbrechungsfreier Verfügbarkeit.

10. Freistellung ​

  • Durch Mammouth: Mammouth verteidigt den Kunden gegen Ansprüche Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums, die sich aus den Diensten ergeben, und stellt ihn davon frei; mögliche Abhilfen sind eine Lizenz, Änderung, Ersatz oder anteilige Rückerstattung. Übliche Ausnahmen gelten (Fehlgebrauch, nicht vorgesehene Kombinationen, Änderungen durch Dritte, veraltete Versionen, Kundendaten und Dienste Dritter).
  • Durch den Kunden: Der Kunde verteidigt Mammouth gegen Ansprüche im Zusammenhang mit Kundendaten, rechtswidriger oder nicht regelkonformer Nutzung oder vom Kunden aktivierten Integrationen von Drittanbietern und stellt Mammouth davon frei. Verfahren: unverzügliche Mitteilung, Kontrolle der Verteidigung durch die freistellende Partei und angemessene Mitwirkung.

11. Höhere Gewalt und Störung der Geschäftsgrundlage ​

  • Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt. Dauert dieses 90 Tage oder länger an, kann die andere Partei mit Mitteilung kündigen.
  • Störung der Geschäftsgrundlage (Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuchs): Eine Partei kann eine Neuverhandlung verlangen. Kommt innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande, kann jede Partei kostenfrei kündigen.

12. Haftungsbeschränkungen ​

  • Unbeschränkte Haftung. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung für: (i) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit; (ii) Betrug; (iii) Verletzung des geistigen Eigentums von Mammouth; (iv) Zahlungspflichten; oder (v) eine Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Beschränkungen. Keine Partei haftet für mittelbare oder Folgeschäden, etwa entgangenen Gewinn, Umsätze, Geschäftswert oder Daten sowie für die Verfügbarkeit von Systemen.
  • Schadensminderung durch den Kunden. Der Kunde ist für Backups, die Überwachung seiner Systeme und die zeitnahe Meldung von Problemen verantwortlich. Die Haftung von Mammouth für Datenverlust ist auf Wiederherstellungsmaßnahmen beschränkt, die bei ordnungsgemäß erstellten Backups des Kunden möglich gewesen wären.
  • Haftungshöchstbetrag. Außer in den oben genannten Fällen ist die Gesamthaftung jeder Partei aus dieser Vereinbarung auf 100 % der in den 12 Monaten vor dem Anspruch gezahlten (oder zu zahlenden) Abonnementgebühren begrenzt. Mehrere Ansprüche erhöhen diesen Höchstbetrag nicht.
  • Risikoverteilung. Diese Beschränkungen spiegeln die vereinbarte Risikoverteilung wider und bilden eine wesentliche Grundlage für die Preisgestaltung der Dienste.

13. Aussetzung ​

Mammouth kann alle oder einen Teil der Dienste aussetzen (mit Benachrichtigung, sobald dies praktikabel ist), wenn: (i) ein wesentlicher Vertragsverstoß vorliegt, (ii) die Integrität oder Sicherheit der Dienste oder anderer Kunden gefährdet ist, (iii) eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder (iv) ein unbefugter Zugriff vermutet wird.

14. Laufzeit, Kündigung und Datenrückgabe ​

  • Die Vereinbarung gilt ab dem Wirksamkeitsdatum, solange Abonnements aktiv sind.
  • Kündigung. Jede Partei kann bei einem nicht behobenen wesentlichen Vertragsverstoß (30 Tage), Einstellung der Geschäftstätigkeit oder Insolvenzverfahren kündigen. Bei Beendigung:
    • enden die Zugangsrechte;
    • bleiben die Bestimmungen bestehen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen (Zahlung, Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftungsbeschränkungen, anwendbares Recht usw.).

15. Beta-Versionen und kostenlose Testzeiträume ​

Unter bestimmten Umständen können Beta-Funktionen oder kostenlose Testzeiträume ohne Gewährleistung bereitgestellt werden. In diesem Fall können sie jederzeit geändert oder eingestellt werden. Service-Level gelten standardmäßig nicht.

16. Open Source ​

Es können Open-Source-Komponenten verwendet werden; soweit erforderlich gelten deren Lizenzen. Mammouth bleibt für die Bereitstellung der Dienste verantwortlich.

17. Allgemeine Bestimmungen ​

  • Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Französisches Recht; Gerichte in Paris, Frankreich.
  • Abtretung: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht abtretbar, außer soweit das Gesetz dies für Unternehmenstransaktionen erlaubt.
  • Unabhängige Vertragspartner.
  • Salvatorische Klausel / Verzicht: Die teilweise Unwirksamkeit lässt die übrigen Bestimmungen unberührt; ein Verzicht wird nicht stillschweigend angenommen.
  • Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien vereinbaren, dass jede Partei ein unabhängiger Vertragspartner ist und keine Partei das Recht oder die Befugnis hat, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten zu übernehmen oder zu begründen.
  • Änderungen: Mammouth kann diese Nutzungsbedingungen aktualisieren; die weitere Nutzung gilt als Zustimmung.
  • Elektronische Signaturen werden akzeptiert.
  • Gesamte Vereinbarung: Ersetzt frühere Bedingungen zum selben Gegenstand.

Zusatz zur Auftragsverarbeitung ​

Dieser Zusatz zur Auftragsverarbeitung („DPA“) ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen Mammouth AI („Auftragsverarbeiter“), einem in Frankreich gegründeten Unternehmen mit Sitz in Paris, Frankreich, und dem in der Vereinbarung genannten Kunden („Verantwortlicher“).

1. Gegenstand und Anwendungsbereich ​

1.1 Dieser Zusatz zur Auftragsverarbeitung („DPA“) gilt, soweit Mammouth personenbezogene Kundendaten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des als Verantwortlicher handelnden Kunden verarbeitet, wenn Mammouth die Dienste gemäß der Vereinbarung bereitstellt.

1.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem DPA und der Vereinbarung hat dieser DPA in Bezug auf den Gegenstand der Datenverarbeitung Vorrang.

2. Rollen und Verantwortlichkeiten ​

2.1 Der Kunde handelt als Verantwortlicher und bestimmt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten.

2.2 Mammouth handelt als Auftragsverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Kundendaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.

2.3 Mammouth kann bestimmte Daten für die folgenden begrenzten Zwecke als Verantwortlicher verarbeiten:

  • Überwachung von Missbrauch und Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Zusammengefasste/anonymisierte Nutzungskennzahlen und Leistungsanalysen
  • Abrechnung, Buchhaltung und Betriebsverwaltung.

Zur Klarstellung: Mammouth verwendet personenbezogene Kundendaten nicht zum Trainieren künstlicher Intelligenzmodelle.

2.4 Mammouth informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung nach Einschätzung von Mammouth gegen die DSGVO oder andere geltende Datenschutzgesetze verstößt.

3. Vertraulichkeit ​

3.1 Mammouth stellt sicher, dass zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten befugte Personen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.

3.2 Der Zugriff auf personenbezogene Kundendaten ist strikt auf Personen beschränkt, die ihn zur Erfüllung der Vereinbarung benötigen.

4. Unterauftragsverarbeiter ​

4.1 Der Verantwortliche ermächtigt Mammouth, zur Erbringung der Dienste Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.

4.2 Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird in den Nutzungsbedingungen von Mammouth geführt, die Bestandteil der Vereinbarung sind.

4.3 Mammouth informiert den Verantwortlichen über jede geplante Hinzunahme oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern und gibt ihm bei Vorliegen eines berechtigten Grundes Gelegenheit zum Widerspruch.

5. Sicherheitsmaßnahmen ​

5.1 Mammouth setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau gemäß Artikel 32 DSGVO sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verschlüsselung der Daten während der Übertragung.
  • Strenge Zugriffskontrolle und Authentifizierung.
  • Protokollierung, Überwachung und regelmäßige Sicherheitsprüfungen.
  • Verfahren für Backups und Notfallwiederherstellung.

6. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ​

6.1 Benachrichtigung Mammouth benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, nachdem Mammouth von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat.

6.2 Inhalt der Benachrichtigung Die Benachrichtigung umfasst, soweit verfügbar:

  • Art der Verletzung und betroffene Datenkategorien
  • Ungefähre Anzahl der betroffenen Personen
  • Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
  • Ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung der Verletzung

6.3 Unterstützung Mammouth unterstützt den Verantwortlichen in angemessenem Umfang bei der Erfüllung seiner Benachrichtigungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen nach den Artikeln 33 und 34 DSGVO.

6.4 Unterstützung des Verantwortlichen Mammouth unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte nach der DSGVO (einschließlich Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch) sowie bei seinen Pflichten zu Datensicherheit und Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA).

7. Internationale Datenübermittlungen ​

7.1 Personenbezogene Kundendaten werden in erster Linie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gespeichert und verarbeitet.

7.2 Wenn Übermittlungen außerhalb des EWR erforderlich sind, stellt Mammouth geeignete Garantien sicher, einschließlich der Standardvertragsklauseln (SCCs) der Europäischen Kommission oder gleichwertiger genehmigter Mechanismen.

7.3 Für die SCCs gilt französisches Recht; Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte in Paris, Frankreich.

8. Prüfungsrechte ​

8.1 Mammouth stellt dem Verantwortlichen auf angemessene Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses DPA erforderlich sind.

8.2 Mammouth kann dieser Pflicht durch die Bereitstellung von Prüfberichten Dritter, Zertifizierungen oder gleichwertiger Dokumentation nachkommen.

9. Laufzeit und Beendigung ​

9.1 Dieser DPA bleibt für die Dauer der Vereinbarung in Kraft.

9.2 Bei Beendigung der Vereinbarung löscht oder gibt Mammouth personenbezogene Kundendaten gemäß seiner Datenschutzerklärung und den geltenden Gesetzen zurück.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ​

10.1 Dieser DPA unterliegt französischem Recht und ist nach diesem auszulegen.

10.2 Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Paris, Frankreich, zuständig.


Richtlinie zur zulässigen Nutzung (AUP) ​

Mammouth AI SAS („Mammouth“, „wir“, „unser“, „uns“) stellt seine Software-as-a-Service-Plattform bereit, damit Teams und Einzelpersonen besser arbeiten können. Diese Richtlinie zur zulässigen Nutzung (die „Richtlinie“) legt die Regeln für die Nutzung unserer Dienste fest.

Diese Richtlinie ist Bestandteil der für dein Abonnement geltenden Bedingungen. Durch die Nutzung der Dienste erklärst du dich mit ihrer Einhaltung einverstanden. Hier nicht definierte Begriffe mit Großschreibung haben die Bedeutung, die ihnen in der jeweils geltenden Vereinbarung (Master Services Agreement oder Bedingungen für die private Nutzung) zugewiesen ist.

1. Unzulässige Inhalte ​

Du und deine Nutzer dürft die Dienste nicht verwenden, um Material aufzurufen, zu speichern, zu verbreiten oder zu übertragen, das:

  • rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, belästigend oder anderweitig anstößig ist;
  • sexuell explizite Bilder darstellt oder rechtswidrige Gewalt fördert;
  • aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder eines vergleichbaren geschützten Merkmals diskriminiert.

2. Unzulässige Nutzungen ​

Du und deine Nutzer dürft nicht:

  • Teile der Dienste kopieren, ändern, vervielfältigen, davon abgeleitete Werke erstellen, erneut veröffentlichen oder verbreiten;
  • die Dienste dekompilieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, ihren Quellcode zu ermitteln;
  • die Dienste zum Aufbau oder zur Bewerbung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes verwenden;
  • die Dienste weiterverkaufen, lizenzieren, vermieten, verleasen oder Dritten anderweitig verfügbar machen, außer soweit dies ausdrücklich gestattet ist;
  • versuchen, unbefugten Zugriff auf die Dienste zu erlangen, oder andere dabei unterstützen;
  • die Dienste für rechtswidrige, betrügerische, die Privatsphäre verletzende, rechtsverletzende oder verleumderische Zwecke verwenden (einschließlich Phishing, Spam oder Schneeballsystemen);
  • die Dienste, ihre Infrastruktur oder andere Nutzer beeinträchtigen oder stören;
  • Sicherheits- oder Zugangskontrollen deaktivieren, umgehen oder manipulieren;
  • die Dienste unter Verstoß gegen die geltenden Nutzungsbedingungen von Mammouth verwenden.

3. Durchsetzung ​

Wir können vermutete Verstöße gegen diese Richtlinie untersuchen. Wenn wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass ein Verstoß vorliegt, können wir den Zugang zu den Diensten ohne Haftung aussetzen oder beenden, zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die nach der Vereinbarung zur Verfügung stehen.


ANHANG. Liste der Unterauftragsverarbeiter ​

Wichtigste Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragsverarbeiterTätigkeitOrt der Tätigkeit
HetznerRechenleistungEU (Deutschland)
NeonHostingEU (Deutschland)

Weitere Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragsverarbeiterTätigkeitOrt der Tätigkeit
OpenAIVerarbeitung und GenerierungEU / USA
AnthropicVerarbeitung und GenerierungEU / USA
Mistral AIVerarbeitung und GenerierungEU
GoogleVerarbeitung und GenerierungEU / USA
Fireworks AIVerarbeitung und GenerierungUSA
xAIVerarbeitung und GenerierungUSA
OpenRouterVerarbeitung und GenerierungUSA
CloudflareHosting (Dateien)EU
Google Cloud PlatformDatei-EmbeddingsEU (Belgien)
SendinblueE-Mail-VersandEU (Frankreich)
ResendE-Mail-VersandUSA
StripeZahlungsdienstleisterUSA